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   BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85   

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https://dejure.org/1986,1163
BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85 (https://dejure.org/1986,1163)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1986 - VIII R 82/85 (https://dejure.org/1986,1163)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1986 - VIII R 82/85 (https://dejure.org/1986,1163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei schenkweiser Rückgabe von Lohnbeträgen an den Arbeitgeber-Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 520
  • NJW 1987, 1848
  • FamRZ 1987, 812 (Ls.)
  • BB 1987, 743
  • DB 1987, 817
  • BStBl II 1987, 336
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
    Dieser Beurteilung stehe nicht das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84 (BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48) entgegen, das die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses angenommen habe, bei dem der Arbeitnehmer-Ehegatte dem Arbeitgeber-Ehegatten Darlehen gewährt und sich daher nicht vollends der Verfügungsmacht an den Lohnbeträgen begeben habe.

    Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerrechtlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, daß sie ernstlich vereinbart und der Vereinbarung entsprechend tatsächlich durchgeführt werden (Urteil des Senats in BFHE 142, 215, 217, BStBl II 1986, 48 m.w.N.).

    Diese Rechtsauffassung liegt bereits dem Urteil des Senats in BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48 zugrunde.

    Denkbar ist allerdings, wie in dem Urteil des Senats in BFHE 142, 215, 220, BStBl II 1986, 48 für die Darlehenshingabe dargelegt, daß aus der Art und Weise der Geldhingabe auf einen Verzicht auf Entlohnung geschlossen werden kann.

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77

    Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
    Schließlich wurden in dem Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77 (BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454) den Nießbrauchern eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG versagt, weil sie - anders als der Kläger - nicht Eigentümer waren.
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
    Der Senat lehnte in dem Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78 (BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299) einen Werbungskostenabzug von Grundstücksaufwendungen durch den Bruttonießbraucher ab, weil der Nießbrauchsbesteller - anders als hier die Klägerin - verpflichtet war, die Aufwendungen zu tragen.
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77

    Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
    In dem Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 196/77 (BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401) versagte der Senat einem Steuerpflichtigen den Werbungskostenabzug von Absetzungen für Abnutzung für den Miteigentumsanteil seiner Ehefrau an einer Eigentumswohnung; im Streitfall steht das Gebäude im Alleineigentum des Klägers.
  • BFH, 30.06.1971 - I R 30/69

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Eindeutige Vereinbarung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
    Die Darlehenshingabe an den Arbeitgeber-Ehegatten ist eine der Möglichkeiten, die der Arbeitnehmer-Ehegatte hat, um das in sein Vermögen gelangte Arbeitsentgelt zu verwenden (siehe auch BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, 331 f., BStBl II 1972, 112).
  • BFH, 05.12.1990 - I R 5/88

    Aushilfslöhne an Vereinsmitglieder keine Betriebsausgaben bei bedingungslosem

    Die vorbehaltlose Rückgabe des selben Geldbetrags in engstem zeitlichen Zusammenhang mit seiner Auszahlung kann aber von einem objektiven Erklärungsempfänger (§ 133 BGB) nur als Verzicht auf den Lohnanspruch verstanden werden, der mit der Zahlung abgegolten werden sollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1986 VIII R 82/85, BFHE 148, 520, BStBl II 1987, 336).
  • BSG, 05.02.2014 - B 12 KR 43/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    "Unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 07.09.1972, IV R 197/68 (BGBl. II 1972, 944) bzw. BFH-Urteil vom 04.11.1986, VIII R 82/85 (BStBI. 1987, 336), besteht für den Senat kein Anlass, an den Entscheidungen der zuständigen Steuerbehörden im Besteuerungsverfahren über die Veranlagung der Klägerin als Arbeitnehmerin ihres Ehegatten als Inhaber des Unternehmen zu zweifeln.".
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1994 - 18 U 191/93

    Amtspflichten der Bediensteten des Finanzamtes gegenüber dem Steuerschuldner

    Der Schwiegermutter stand es frei, mit dem als Kaufpreis erhaltenen Betrag nach ihrem Belieben zu verfahren (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des BFH vom 04.11.1986, BStBl. II 1987, 336 zu Schenkungen des vom Arbeitgeberehegatten erhaltenen Lohns an den Ehepartner).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 102/85

    Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einzahlung des

    Der Senat weicht auch nicht vom Urteil des BFH vom 4. November 1986 VIII R 82/85 (BFHE 148, 520, BStBl II 1987, 336) ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

    Für den Fall, dass ein Ehegatte aufgrund eines Arbeitsvertrages mit dem anderen Ehegatten Geldzahlungen als Arbeitslohn erhält und die Gelder gemäß vorweggetroffener Festlegung zugunsten des Arbeitgeber-Ehegatten verwendet, hat der BFH ausgesprochen, dass dann mangels Entlohnung kein Arbeitsverhältnis anzunehmen ist (Urteil vom 4. November 1986 VIII R 82/85, BStBl II 1987, 336).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

    Die Entscheidung des FG weiche ab von Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84 (BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48) und vom 4. November 1986 VIII R 82/85 (BFHE 148, 520, BStBl II 1987, 336).
  • BSG, 14.09.2016 - B 12 R 19/16 B
    8 Die Klägerin arbeitet als tragenden abstrakten Rechtssatz des LSG-Urteils heraus: "Unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 07.09.1972, IV R 197/68 (BGBl. II 1972, 944) bzw. BFH-Urteil vom 04.11.1986, VIII R 82/85 (BSt. Bl. 1987, 336), besteht für den Senat kein Anlass, an den Entscheidungen der zuständigen Steuerbehörden im Besteuerungsverfahren über die Veranlagung der Klägerin als Arbeitnehmerin ihres Ehegatten als Inhaber des Unternehmens zu zweifeln".
  • BFH, 11.10.1989 - I R 161/85

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Arbeitgebers für Tantiemen seiner Ehefrau

    Die vertragliche Gestaltung und ihre Durchführung muß auch zwischen Fremden üblich sein (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1975 I R 208/72, BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579; vom 4. November 1986 VIII R 82/85, BFHE 148, 520, BStBl II 1987, 336).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 72/84

    Behandlung von Gehaltszahlungen an einen Schwiegersohn als Betriebsausgaben bei

    Für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses ist es nicht mehr von Bedeutung, ob das Darlehensverhältnis steuerlich anerkannt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 1986 VIII R 82/85, BFHE 148, 520, BStBl II 1987, 336; in BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 58).
  • FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen

    Auch die Tatsache, dass die Zeugin das erhaltene Geld später ihrer Tochter (der Klin) zurückgab, damit diese es an die Enkel weiterleitete, ist für die steuerliche Anerkennung nicht von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.1986 VIII R 82/85, BStBl II 1987, 336 ).
  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 83/85
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